Restrukturierung – Seit 01.01.2021 ermöglicht das StaRUG Unternehmen, sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit auf Basis eines Restrukturierungsplans auch ohne Insolvenzverfahren zu sanieren.
Zum 01.01.2021 trat das Stabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft.
Es ermöglicht die Restrukturierung eines drohend zahlungsunfähigen Unternehmens nunmehr auch in einem förmlichen und rechtsicheren Verfahren (Sanierung ohne Insolvenzverfahren). Bislang waren Restrukturierungen nur auf privatrechtlicher Basis und nicht frei von Rechtsunsicherheiten möglich. Sie erforderten stets das Einvernehmen aller Gläubiger, weshalb einzelne „Akkordstörer“ sie oft vereiteln und eine Insolvenz erzwingen konnten.
Nun können Unternehmen auf Basis eines mehrheitlich akzeptierten Restrukturierungsplans notfalls auch gegen den Willen einzelner Gläubiger saniert werden, was bislang nur einem Insolvenzverfahren möglich war.
Besonders interessant:
Anders als im Insolvenzverfahren erfolgt die Sanierung grundsätzlich ohne öffentliche Bekanntmachung, so dass Reputationsverluste nicht zu befürchten sind.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie auch in meinem Artikel zum SanInsFoG und StaRUG im Magazin der IHK Nürnberg in der Ausgabe Februar2021:
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Thema Restrukturierung und Sanierung haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite.
Roland Reichstein
Diplom-Kaufmann / Steuerberater